Mit Patentrecht ist das Rechtsgebiet gemeint, dass sich mit den Angelegenheiten des gewerblichen Schutzrechts auseinandersetzt. Es ist Bestandteil des Privatrechts. Gesetzliche Grundlage des Patentrechts stellt das Patentgesetz dar (PatentG).
Das Patentrecht ist das Schutzrecht für Erfinder von neuen Technologien und Produkten. Diese Erfindungen stellen in erster geistiges Eigentum dar und aufgrund dessen schutzwürdig.
Das Patent kann beim Deutschen Patent- und Markenamt oder auch beim Europäischen Patentamt beantragt werden. Jedoch ist zu beachten, dass für das Patent das Territorialprinzip gilt. Damit ist gemeint, dass die die Schutzrechte nur in den Ländern gelten, in denen das Patent auch wirklich angemeldet wurde. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung laufen die Schutzrechte 20 Jahre.
Die Prüfungsgebühr für einen Patentantrag kann bis zu 350€ kosten, wobei auch noch Gebühren für die Patentanmeldung hinzukommen können. Für den Erfinder kommen neben hohen Kosten auch noch eine lange Zeitspanne des Prüfungsverfahrens hinzu. Eine endgültige Patenterteilung kann bis zu drei Jahre dauern.
Um die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents zu erfüllen, muss
- die Erfindung neu sein,
- welche durch eine erfinderische Tätigkeit zustande gekommen ist,
- technischen Charakter haben und
- die Erfindung muss eine gewerbliche Anwendbarkeit aufweisen.
Durch die Erteilung eines Patents ist es Mitbewerbern untersagt, der durch das Patent geschützte Einfall zu reproduzieren oder zu nutzen. Kommt es jedoch zu einer unerlaubten Nutzung durch Dritte, so steht dem Patentinhaber die Untersagung der Nutzung, Schadensersatz, Auskunft oder auch Vernichtung von Kopien zu.
Diese Seite soll Ihnen die Grundlagen des Patentrechts näher bringen und die Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents detailliert darstellen.